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   OLG Brandenburg, 08.11.2001 - 15 UF 124/01   

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https://dejure.org/2001,6793
OLG Brandenburg, 08.11.2001 - 15 UF 124/01 (https://dejure.org/2001,6793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2001 - 15 UF 124/01 (https://dejure.org/2001,6793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2001 - 15 UF 124/01 (https://dejure.org/2001,6793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsames Kind; Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater; Beschluss im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; "Meistbegünstigungsgrundsatz"; Gesichtspunkt der Kontinuität

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § ... 621 e; ; BGB § 1629 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 4; ; FGG § 13 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 567
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 15.12.2017 - 10 UF 21/16

    Sorgerechtsverfahren: Erteilung von Auflagen an einen Elternteil;

    Über die drei Teilbereiche, für die nach den vorstehenden Ausführungen eine Alleinsorge erforderlich ist, hinaus stehen in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen offensichtlich nicht an (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (vgl. OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 10 UF 209/14

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, ist auch von Bedeutung, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg - 3. Senat für Familiensachen-, FamRZ 2002, 567 f.; kritisch Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671 BGB Rn. 36c).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10

    Sorgerechtsstreit: Regelungsbedürfnis für Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist, kann auch von Bedeutung sein, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (Vgl. Senat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 567 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 115/13

    Verfahrenskostenhilfe für ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren:

    Bei der Entscheidung darüber, ob die gemeinsame elterliche Sorge in Betracht kommt, kann auch von Bedeutung sein, ob in absehbarer Zeit sorgerechtsrelevante Entscheidungen gemeinsam zu treffen sind (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1952, 1953; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2002, 567 f.).
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